VHS-Kurs stornieren oder kündigen: Fristen, Gebühren, Vorgehen

Die Anmeldung zu einem VHS-Kurs ist verbindlich - wer nicht teilnehmen kann, muss aktiv absagen. Ob und wie viel Gebühr dann fällig wird, steht in den Bedingungen der jeweiligen Volkshochschule; bundesweit einheitliche Regeln gibt es nicht. Wer früh absagt, zahlt in aller Regel nichts.
- verbindlichist jede Anmeldung
- 1-2Wochen vorher meist kostenfrei
- schriftlichabsagen, nicht nur anrufen
- Ersatzoft möglich statt Storno
So sagen Sie richtig ab
- Schriftlich - per E-Mail oder über das Buchungsportal. Ein Anruf allein lässt sich später nicht belegen; lassen Sie sich den Eingang bestätigen.
- Sofort, wenn Sie es wissen. Der Zeitpunkt entscheidet über die Höhe der Gebühr - nicht der Grund.
- Kursnummer angeben, nicht nur den Titel. Volkshochschulen führen denselben Kurs oft mehrfach.
- Nach Alternativen fragen: Umbuchung auf einen späteren Termin oder eine Ersatzperson sind vielerorts möglich und günstiger als eine Stornierung.
Einfach nicht zu erscheinen, ist die schlechteste Lösung: Die Gebühr bleibt fällig, und der Platz verfällt, obwohl andere auf der Warteliste stehen.
Was die Absage kostet
Verbreitet ist eine Staffelung, die etwa so aussieht:
- bis 1-2 Wochen vorherkostenfrei, teils abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 bis 15 Euro
- kurz vor Beginnanteilige Gebühr, häufig 30 bis 50 Prozent
- ab dem ersten Terminvolle Gebühr - ein Rücktritt ist dann meist ausgeschlossen
- Krankheitviele Volkshochschulen erstatten gegen ärztliches Attest anteilig, verpflichtet sind sie nur, wenn ihre Bedingungen das vorsehen
Die genauen Werte stehen in den Teilnahmebedingungen oder der Entgeltordnung - meist auf der Website der Volkshochschule und auf der Rückseite des Programmhefts. Lesen Sie sie vor der Anmeldung; nachträglich verhandeln lässt sich wenig.
Widerruf, Satzung und Bescheid
Viele Volkshochschulen sind Einrichtungen der Kommune. Dann ist die Kursgebühr kein privatrechtliches Entgelt, sondern eine öffentlich-rechtliche Gebühr nach Satzung - die Anmeldebestätigung ist ein Bescheid, gegen den binnen eines Monats Widerspruch möglich ist. Die Rechtsbehelfsbelehrung steht dann auf dem Schreiben.
Bei Volkshochschulen in Vereins- oder GmbH-Form gilt normales Vertragsrecht. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht wegen Online-Buchung lässt sich nicht pauschal annehmen: Für Freizeitveranstaltungen zu einem festen Termin nimmt das Gesetz es ausdrücklich aus, und bei öffentlich-rechtlicher Gebühr greift es ohnehin nicht. Verlassen Sie sich deshalb nicht darauf, sondern halten Sie die Rücktrittsfristen der Einrichtung ein.
Wenn die Volkshochschule absagt
Kommen zu wenige Anmeldungen zusammen, sagt die Volkshochschule den Kurs ab - meist wenige Tage vor Beginn. Dann wird die Gebühr vollständig erstattet. Ein Anspruch auf einen Ersatzkurs besteht nicht, in der Praxis wird aber fast immer eine Alternative angeboten.
Fällt ein einzelner Termin aus, etwa wegen Erkrankung der Kursleitung, wird er in der Regel nachgeholt. Nur wenn das nicht möglich ist, gibt es eine anteilige Erstattung.
Häufige Fragen
Ist meine Anmeldung verbindlich?
Ja. Mit der Anmeldung kommt ein Vertrag zustande beziehungsweise ergeht ein Gebührenbescheid. Wer nicht teilnehmen kann, muss aktiv absagen - Fernbleiben befreit nicht von der Gebühr.
Bis wann kann ich kostenfrei stornieren?
Meist bis ein bis zwei Wochen vor Kursbeginn, teils abzüglich einer kleinen Bearbeitungsgebühr. Maßgeblich sind die Teilnahmebedingungen der jeweiligen Volkshochschule - bundesweit einheitliche Fristen gibt es nicht.
Bekomme ich bei Krankheit Geld zurück?
Viele Volkshochschulen erstatten gegen ärztliches Attest anteilig, verpflichtet sind sie nur, wenn ihre Bedingungen das vorsehen. Reichen Sie das Attest so früh wie möglich ein.
Habe ich ein 14-tägiges Widerrufsrecht?
Nicht zwangsläufig. Bei kommunalen Volkshochschulen ist die Gebühr oft öffentlich-rechtlich, dann greift das Verbraucherwiderrufsrecht nicht; für Freizeitveranstaltungen zu festen Terminen ist es zudem gesetzlich ausgenommen. Halten Sie sich an die Rücktrittsfristen der Einrichtung.
Kann jemand anderes meinen Platz übernehmen?
Vielerorts ja - fragen Sie danach, bevor Sie stornieren. Eine Ersatzperson oder die Umbuchung auf einen späteren Kurs ist meist unkomplizierter und günstiger als eine Absage.
Was passiert, wenn der Kurs ausfällt?
Sagt die Volkshochschule ab, wird die Gebühr vollständig erstattet. Einzelne ausgefallene Termine werden in der Regel nachgeholt; ist das nicht möglich, gibt es eine anteilige Erstattung.
Bedingungen Ihrer Volkshochschule prüfen
Die Fristen unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung. Über unsere Übersicht der Bundesländer finden Sie die Volkshochschule in Ihrer Region - die Teilnahmebedingungen stehen auf ihrer Website und im Programmheft.

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