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VHS Kurs kündigen

vhs informationen

Wenn äußere Umstände der Teilnahme an einem VHS-Kurs im Wege stehen, muss man diesen notgedrungen kündigen. Es besteht zwar keine Teilnahmepflicht, sodass man auch einfach nicht erscheinen kann, aber dies ist aus verschiedenen Gründen nicht empfehlenswert. Wer daher den gebuchten VHS-Kurs kündigen möchte, sollte sich über den idealen Ablauf informieren. Grundsätzlich ist es wichtig, dass man die betreffende Volkshochschule möglichst frühzeitig über die Nichtteilnahme informiert.

So kann der gebuchte Platz in dem VHS-Kurs neu vergeben werden, während man selbst die Kursgebühr spart.

Die VHS sollte schriftlich, per Mail oder telefonisch über die Stornierung des Kursplatzes informiert werden. Sobald man von dem Hinderungsgrund erfährt, sollte man die Kündigung mitteilen.

Grundsätzlich kann diese aber auch kurz vor oder auch nach Kursbeginn erfolgen. Der Umgang der Volkshochschule mit einer solch kurzfristigen Absage kann allerdings variieren. All diejenigen, die mehr erfahren möchten, finden nachfolgend einige wichtige Informationen.

Warum sollte man einen VHS-Kurs kündigen, wenn man nicht daran teilnehmen kann?

Wenn die Kursgebühr bereits bezahlt wurde und man den finanziellen Verlust verschmerzen kann, kann man auch einfach nicht zu den Terminen des VHS-Kurses erscheinen. Die Abwesenheit hat grundsätzlich keine Konsequenzen. Trotzdem sollte man den VHS-Kurs kündigen.

Das erfordert allein die Fairness gegenüber den Interessierten, die keinen Platz ergattert haben und daher auf der Warteliste stehen. So können sie nachrücken. Außerdem kann man mitunter eine komplette oder teilweise Erstattung der Kursgebühr erhalten, wenn man die Teilnahme frühzeitig absagt.

Welche Konsequenzen hat die Kündigung eines bereits gebuchten VHS-Kurses?

Indem man einen VHS-Kurs kündigt, sagt man die Teilnahme ab und kann es sich später auch nicht mehr anders überlegen.

Im Falle einer sehr kurzfristigen Stornierung muss man zudem eine Stornogebühr zahlen oder sogar die ganze Kursgebühr. Hier sind die Fristen der Volkshochschule zu beachten.

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