VHS Bildungsprämie
Bildung ist ein hohes Gut und sollte nicht vom Vermögen des Teilnehmers abhängen. Dafür sorgt der Staat, indem er seinem Bildungsauftrag nachkommt und verschiedene Möglichkeiten offeriert. Allen voran sind hier die allgemeinbildenden Schulen in staatlicher Hand zu nennen, die allen Kindern und Jugendlichen unabhängig von ihrer Herkunft und dem Vermögen ihrer Eltern Zugang zum Bildungssystem ermöglichen. Dies gilt ebenfalls für die staatlichen Hochschulen in der Bundesrepublik.
Spätestens wenn es um eine Weiterbildung beziehungsweise Maßnahme aus dem Feld der Erwachsenenbildung geht, kann sich das Blatt allerdings wenden, denn nicht selten erheben die Anbieter aus diesem Bereich hohe Gebühren. Damit die Weiterbildung nicht am Geld scheitert, bedarf es einer funktionierenden Finanzierung. In diesem Zusammenhang kommt immer wieder auch die Bildungsprämie ins Spiel, die der Förderung von Weiterbildungen dient und den Teilnehmern somit finanziell unter die Arme greift. Insbesondere bei kostspieligen Qualifizierungsmaßnahmen ist dies eine große Hilfe für viele Menschen.
Ziel der Bildungsprämie
Wer kann eine Bildungsprämie erhalten?
Die Inanspruchnahme der Bildungsprämie ist an einige Voraussetzungen geknüpft, die Interessenten an einer solchen Förderung unbedingt kennen sollten. So ist eine Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden wöchentlich sowie ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 20.000 Euro zwingende Voraussetzungen. Bei gemeinsam Veranlagten darf das zu versteuernde Jahreseinkommen insgesamt nicht 40.000 Euro nicht übersteigen. Wer diese Voraussetzungen erfüllt, kann grundsätzlich eine Bildungsprämie erhalten, sofern die betreffende Maßnahme die erforderlichen Kriterien erfüllt. Eine vorherige Beratung durch eine seitens des Staates anerkannte Stelle ist ebenfalls ein Muss.
Wie hoch ist die Bildungsprämie?
Neben den Bedingungen für die Inanspruchnahme einer Bildungsprämie ist vor allem die Höhe der Förderung von großem Interesse. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Bildungsprämie aus zwei Elementen besteht. Zunächst gibt es einen Prämiengutschein, der eine Kostenübernahme zu 50 Prozent bietet. Folglich übernimmt der Staat die Hälfte der Lehrgangskosten. Allerdings gilt dabei ein Höchstbetrag von 500 Euro. Unabhängig davon, wie hoch die Kosten einer Bildungsmaßnahme sind, wird diese also höchstens mit 500 Euro gefördert. Abgesehen von dem Prämiengutschein gibt es auch noch das Weiterbildungssparen, das eine geförderte Arbeitnehmer-Sparzulage voraussetzt und dann zu einem Guthaben führt, das ebenfalls zur Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung genutzt werden kann.
Alles in allem ist die Bildungsprämie eine vielversprechende Option, wenn es um die Finanzierung einer beruflichen Weiterbildung geht. Bürgerinnen und Bürger werden so durch den Staat motiviert, sich individuell zu qualifizieren. Dass der jeweilige Bildungsanbieter auch Bildungsprämiengutscheine akzeptieren sollte, liegt natürlich auf der Hand.