Hausverwaltung: Kurse an der Volkshochschule
Kurse zur Hausverwaltung richten sich an zwei Gruppen: private Vermieterinnen und Vermieter, die ihre Wohnungen selbst verwalten, und Beiräte in Eigentümergemeinschaften. Es geht um Betriebskostenabrechnung, Eigentümerversammlung und die Pflichten, die das Wohnungseigentumsgesetz vorgibt.
- 1-2Tage oder 4-8 Termine
- 60-250 €Kursgebühr
- 12Monate Abrechnungsfrist
- WEGrechtliche Grundlage
Worum es im Kurs geht
- Betriebskostenabrechnung - umlagefähige und nicht umlagefähige Kosten, Verteilerschlüssel, Fristen. Der häufigste Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern.
- Mietrecht in Grundzügen - Mieterhöhung, Kündigung, Modernisierung, Kaution.
- Wohnungseigentum - Aufgaben der Verwaltung, Eigentümerversammlung, Beschlüsse, Verwaltungsbeirat.
- Instandhaltung - Rücklage, Auftragsvergabe, Verkehrssicherungspflicht.
- Buchführung - Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung.
Fristen, die man kennen muss
Zwei Termine entscheiden in der Praxis über bares Geld. Die Betriebskostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen - danach sind Nachforderungen in aller Regel ausgeschlossen. Mieter wiederum haben nach Zugang zwölf Monate Zeit, Einwendungen zu erheben.
Bei Wohnungseigentum gilt: Die Jahresabrechnung wird von der Eigentümerversammlung beschlossen, nicht von der Verwaltung allein. Diese Unterscheidung wird regelmäßig übersehen.
Für den Beruf reicht der Kurs nicht
Wer gewerblich Wohnungseigentum verwaltet, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung und muss sich alle drei Jahre 20 Stunden weiterbilden. Ein VHS-Kurs deckt das nicht ab - er vermittelt Grundlagen, keine Berufsqualifikation.
Für die eigenen Immobilien und für das Ehrenamt im Verwaltungsbeirat ist er dagegen genau richtig zugeschnitten: Es geht um das, was man selbst entscheiden und prüfen muss.
Wo es solche Kurse gibt
Hausverwaltung steht nur an wenigen Volkshochschulen im Programm, meist in größeren Städten und oft als Wochenendseminar im Fachbereich Beruf. Wo es keinen Kurs gibt, führen Haus- und Grundbesitzervereine sowie Mietervereine vergleichbare Veranstaltungen durch - allerdings jeweils aus der Perspektive einer Seite.
Häufige Fragen
Für wen ist der Kurs gedacht?
Für private Vermieterinnen und Vermieter, die selbst verwalten, und für Mitglieder von Verwaltungsbeiräten in Eigentümergemeinschaften. Wer gewerblich verwalten will, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung.
Welche Frist gilt für die Betriebskostenabrechnung?
Sie muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorliegen, sonst sind Nachforderungen in der Regel ausgeschlossen. Mieter haben nach Zugang ebenfalls zwölf Monate für Einwendungen.
Was kostet ein Kurs zur Hausverwaltung?
Zwischen 60 und 250 Euro. Wochenendseminare mit Skript liegen am oberen Ende, einzelne Abendveranstaltungen deutlich darunter.
Ersetzt der Kurs eine Ausbildung?
Nein. Für die gewerbliche Verwaltung von Wohnungseigentum sind eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung und alle drei Jahre 20 Stunden Weiterbildung vorgeschrieben. Der Kurs vermittelt Grundlagen.
Wo finde ich einen Kurs, wenn meine VHS keinen hat?
Haus- und Grundbesitzervereine sowie Mietervereine bieten vergleichbare Veranstaltungen an - jeweils aus der Sicht einer Seite. Auch benachbarte Volkshochschulen lohnen einen Blick.
Kurs in Ihrer Nähe finden
Kurse zur Hausverwaltung stehen vor allem an größeren Volkshochschulen im Programm. Über unsere Übersicht der Bundesländer finden Sie die Einrichtung in Ihrer Region.
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Hausverwaltung in Ihrer Region
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