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Steuererklärung: Kurse an der Volkshochschule

Teilnehmende bei der Steuererklärung

Wer seine Steuererklärung zum ersten Mal selbst macht, scheitert selten am Rechnen, sondern an der Frage, was überhaupt absetzbar ist. VHS-Kurse gehen genau das durch - anhand der Formulare und mit Beispielen aus dem Alltag der Teilnehmenden. Ein Kurs umfasst meist zwei bis sechs Termine.

  • 2-6Termine je nach Format
  • 30-90 €Kursgebühr
  • 31. JuliAbgabefrist ohne Beratung
  • 4 Jahrerückwirkende Abgabe möglich

Was der Kurs behandelt

Die Kurse orientieren sich an den Anlagen der Erklärung und daran, wo bei Arbeitnehmern die größten Beträge liegen:

  • Werbungskosten - Arbeitsweg, Arbeitsmittel, Homeoffice, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung.
  • Sonderausgaben - Versicherungen, Altersvorsorge, Spenden, Kirchensteuer.
  • Außergewöhnliche Belastungen - Krankheitskosten, Pflege, Behinderung.
  • Haushaltsnahe Leistungen - Handwerker und Dienstleistungen, oft übersehen.
  • Elster - die elektronische Abgabe, Registrierung und Belegabruf.

Was der Kurs nicht leisten darf

Ein wichtiger Punkt, der zu Beginn jedes Kurses genannt wird: Volkshochschulen dürfen keine Steuerberatung im Einzelfall leisten. Das ist Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. Der Kurs vermittelt, wie die Erklärung aufgebaut ist und welche Posten es gibt - er beantwortet aber nicht, wie Ihr konkreter Fall zu behandeln ist.

Für die meisten Arbeitnehmerfälle reicht das aus. Wer Vermietung, Selbstständigkeit oder Auslandseinkünfte hat, ist bei einem Steuerberater besser aufgehoben.

Kursformate

Am häufigsten sind Abendkurse über zwei bis vier Termine, oft im ersten Halbjahr, wenn die Erklärung ansteht. Daneben gibt es Tagesseminare am Wochenende und Kurse speziell für bestimmte Gruppen - für Berufseinsteiger, für Rentnerinnen und Rentner oder für Menschen mit Kindern.

Mitzubringen sind keine eigenen Unterlagen: Gearbeitet wird mit Musterfällen. Wer die eigene Erklärung parallel ausfüllen möchte, sollte das vorher ansprechen - manche Kurse sind ausdrücklich dafür ausgelegt, andere nicht.

Fristen und rückwirkende Abgabe

Wer zur Abgabe verpflichtet ist, muss bis zum 31. Juli des Folgejahres abgeben; mit steuerlicher Beratung verlängert sich die Frist. Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre Zeit - das ist der Punkt, der die meisten überrascht. Eine vergessene Erklärung lässt sich also nachholen, und häufig lohnt sich das.

Häufige Fragen

Darf die Volkshochschule mich steuerlich beraten?

Nein. Steuerberatung im Einzelfall ist Steuerberatern und Lohnsteuerhilfevereinen vorbehalten. Der Kurs erklärt Aufbau, Begriffe und Möglichkeiten der Erklärung anhand von Musterfällen - Ihren konkreten Fall darf die Kursleitung nicht bewerten.

Lohnt sich der Kurs, wenn ich Elster schon nutze?

Häufig ja. Elster führt durch die Formulare, sagt aber nicht, was Sie eintragen könnten. Genau dort liegt der Nutzen des Kurses - bei den Posten, die man nicht kennt und deshalb nicht angibt.

Kann ich meine Steuererklärung im Kurs ausfüllen?

Das hängt vom Format ab. Manche Kurse sind ausdrücklich als Mitmach-Kurse ausgeschrieben, andere arbeiten nur mit Musterfällen. Steht nichts dazu in der Beschreibung, fragen Sie vor der Anmeldung nach.

Wie lange kann ich rückwirkend abgeben?

Bei freiwilliger Abgabe vier Jahre. Für das Jahr 2022 können Sie also bis Ende 2026 abgeben. Wer zur Abgabe verpflichtet ist, hat kürzere Fristen - in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres.

Was kostet ein Steuerkurs an der VHS?

Zwischen 30 und 90 Euro, je nach Terminzahl. Damit liegt er deutlich unter dem Jahresbeitrag eines Lohnsteuerhilfevereins - der dafür die Erklärung für Sie erstellt und haftet.

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