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VHS Bildungsurlaub

Mit dem Begriff Urlaub verbindet man im Allgemeinen Entspannung und Abstand vom ansonsten oftmals stressigen Alltag. Ein paar Tage lang alles hinter sich zu lassen und einfach nur die Seele baumeln zu lassen, so sieht die Idealvorstellung vieler Menschen von einem rundum gelungenen Urlaub aus. Der Bildungsurlaub stellt eine spezielle Urlaubsvariante dar und dient nicht in erster Linie der Erholung.

Stattdessen erfolgt eine Freistellung von der Arbeit, um die Teilnahme an einer Weiterbildung zu ermöglichen. Zur Abgrenzung von klassischen Urlauben ist daher oftmals auch von einer Bildungsfreistellung die Rede. Wenn es darum geht, innerhalb kurzer Zeit eine möglichst umfangreiche Weiterbildung trotz Job zu absolvieren, ist ein Bildungsurlaub berufsbegleitenden Kursen oftmals vorzuziehen. Der Vorteil eines Bildungsurlaubs besteht dabei vor allem in seiner komprimierten Form. Zudem geht dieser mit keiner zusätzlichen Belastung neben dem Beruf einher, da währenddessen nicht gearbeitet wird.

Dass einiges für einen Bildungsurlaub spricht, steht außer Frage und erklärt die hohe Nachfrage nach solchen Bildungsangeboten. Gleichzeitig wirft dieses Thema aber auch einige Fragen auf, so dass ein gewisser Klärungsbedarf besteht.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

VHS FragenImmer wieder kommt die Frage auf, wer überhaupt einen Anspruch auf Bildungsurlaub hat und wie die rechtliche Lage aussieht. Pauschal lässt sich dies nicht sagen, denn in der Bundesrepublik Deutschland herrscht Kulturhoheit der Länder, so dass es keine bundesweit einheitliche Bildungspolitik geben kann. Diese obliegt den einzelnen Ländern, die den Bildungsurlaub somit individuell landesrechtlich regeln. In Nordrhein-Westfalen ist hier das Gesetz zur Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung zu nennen, während Berlin über ein Bildungsurlaubsgesetz verfügt. Im Gegensatz dazu existieren in Bayern und Sachsen keine entsprechenden Regelungen.

Grundsätzlich richtet sich der Bildungsurlaub an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ob und inwiefern diese aber einen Anspruch auf Bildungsurlaub geltend machen können, hängt davon ab, in welchem Bundesland sie leben. Folglich muss stets das Landesrecht betrachtet werden, um zu ergründen, ob ein Bildungsurlaub möglich ist oder nicht.

Ist ein Bildungsurlaub an der VHS möglich?

Arbeitnehmer/innen, die einen Bildungsurlaub ins Auge fassen und das Rechtliche geklärt haben, haben die Qual der Wahl und stoßen im Zuge ihrer Recherche auf zahlreiche Anbieter von Bildungsurlauben. Dazu gehören vielfach auch die Volkshochschulen, die großes Vertrauen genießen und im Bereich der Erwachsenenbildung eine führende Rolle übernehmen. Neben VHS-Kursen mit wöchentlichen Präsenzen von wenigen Stunden gibt es hier auch Veranstaltungen, die beispielsweise über eine Woche hinweg täglich acht Stunden in Anspruch nehmen. Diese Form ist perfekt für einen Bildungsurlaub geeignet, so dass man an der einen oder anderen VHS durchaus fündig werden dürfte. Dementsprechend lohnt es sich, für Interessenten an einem Bildungsurlaub das facettenreiche Kursprogramm der örtlichen Volkshochschule zu durchforsten.

Wie hoch sind die Kosten für einen Bildungsurlaub?

Ein nicht unwichtiger Aspekt sind auch die Kosten, die für den Teilnehmer mit einem Bildungsurlaub verbunden sind. Besteht ein gesetzlicher Anspruch, muss man zumindest keine Einbußen beim Einkommen aufgrund der Freistellung befürchten. Je nach Anbieter und Lehrgang können allerdings Gebühren in drei- bis vierstelliger Höhe anfallen, die sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber für gewöhnlich teilen.
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