Bildungsurlaub an der Volkshochschule: Anspruch, Antrag und Kurse
Bildungsurlaub ist bezahlte Freistellung von der Arbeit für eine Weiterbildung - kein Urlaub im üblichen Sinn. Der Anspruch steht in den Gesetzen der Länder, nicht im Bundesrecht: In 14 von 16 Bundesländern gibt es ihn, meist fünf Arbeitstage im Jahr. Volkshochschulen gehören zu den größten Anbietern anerkannter Kurse.
- 14von 16 Bundesländern
- 5Tage im Jahr - der Regelfall
- 30Unterrichtsstunden je Woche
- 6Monate Wartezeit üblich
Wer Anspruch hat - und in welchem Umfang
Maßgeblich ist das Gesetz des Bundeslandes, in dem Ihr Arbeitsplatz liegt, nicht Ihr Wohnort und nicht der Sitz der Firma. Die Länder regeln unterschiedlich:
- 5 Tage im JahrBaden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen
- 10 Tage in zwei JahrenBerlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz
- 6 Tage in zwei JahrenSaarland
- kein AnspruchBayern. In Sachsen hat der Landtag 2026 einen Anspruch auf drei Tage jährlich beschlossen, der ab 2027 gilt
Voraussetzung ist fast überall eine Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten. Auszubildende sind teils ausgenommen oder auf politische Bildung beschränkt. Kleinbetriebe unterhalb einer bestimmten Beschäftigtenzahl - je nach Land fünf bis zehn - sind häufig ausgenommen.
Antrag und Ablehnung
- Frist einhalten. Je nach Land müssen Sie den Antrag vier bis zwölf Wochen vor Kursbeginn stellen. Zu spät gestellt, darf der Arbeitgeber allein deshalb ablehnen.
- Schriftlich beantragen und die Anerkennungsbestätigung des Kurses beilegen - die stellt die Volkshochschule aus.
- Ablehnen darf der Arbeitgeber nur aus betrieblichen Gründen, etwa bei Urlaubssperre oder wenn zu viele Beschäftigte gleichzeitig fehlen. Ein pauschales Nein ist nicht zulässig.
- Das Entgelt läuft weiter. Die Kursgebühr, Fahrt und Unterkunft zahlen Sie selbst.
- Nicht übertragbar: Nicht genutzte Tage verfallen in den meisten Ländern am Jahres- beziehungsweise Zweijahresende.
Welche Kurse anerkannt sind
Anerkannt wird nicht der Anbieter, sondern der einzelne Kurs - und zwar durch das jeweilige Bundesland. Ein Kurs, der in Hessen anerkannt ist, gilt nicht automatisch in Nordrhein-Westfalen. Deshalb weisen Volkshochschulen in der Ausschreibung genau aus, für welche Länder die Anerkennung vorliegt.
Inhaltlich decken die Gesetze berufliche und politische Bildung ab, in einigen Ländern auch das Ehrenamt. Typische Kurse an der Volkshochschule:
- Sprachkurse als Intensivwoche - der häufigste Fall, meist Englisch oder Spanisch
- Excel, Office und andere EDV-Themen
- Rhetorik, Gesprächsführung, Mediation, Zeitmanagement
- politische Bildung und Themen aus Gesellschaft und Politik
Ein Bildungsurlaub umfasst in der Regel eine Woche mit etwa 30 Unterrichtsstunden - deutlich mehr Stoff als ein Semester Abendkurs, dafür ohne Zeit zum Nacharbeiten zwischen den Terminen.
Was er kostet und was er bringt
Die Gebühr für eine Bildungsurlaubswoche an der Volkshochschule liegt meist zwischen 150 und 400 Euro. Manche Arbeitgeber übernehmen sie freiwillig, verpflichtet sind sie nicht - gesetzlich geschuldet ist nur die bezahlte Freistellung.
Wer die Gebühr selbst trägt, kann sie als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen, solange der Kurs beruflich veranlasst ist. Für Weiterbildungen mit höheren Kosten kommen zusätzlich Förderprogramme der Länder in Betracht.
Häufige Fragen
Habe ich in Bayern Anspruch auf Bildungsurlaub?
Nein, Bayern hat als einziges Bundesland kein Bildungsfreistellungsgesetz. Eine Freistellung kann sich dort nur aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer freiwilligen Zusage des Arbeitgebers ergeben.
Wie viele Tage stehen mir zu?
In den meisten Ländern fünf Arbeitstage pro Kalenderjahr, in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz zehn Tage in zwei Jahren, im Saarland sechs Tage in zwei Jahren. In Sachsen gilt ab 2027 ein Anspruch auf drei Tage jährlich.
Welches Landesgesetz gilt für mich?
Das des Bundeslandes, in dem sich Ihr Arbeitsplatz befindet - nicht Ihr Wohnort und nicht der Firmensitz. Wer in Hamburg arbeitet und in Schleswig-Holstein wohnt, richtet sich nach dem Hamburger Gesetz.
Darf mein Arbeitgeber ablehnen?
Nur aus betrieblichen Gründen, etwa bei Urlaubssperre oder wenn zu viele Beschäftigte gleichzeitig ausfallen würden. Ein pauschales Nein ist unzulässig. Wird abgelehnt, sollte die Begründung schriftlich vorliegen.
Wer zahlt die Kursgebühr?
Sie selbst. Der Arbeitgeber schuldet die bezahlte Freistellung, nicht die Kosten. Beruflich veranlasste Gebühren können Sie als Werbungskosten absetzen; manche Arbeitgeber übernehmen sie freiwillig.
Ist jeder VHS-Kurs anerkannt?
Nein, anerkannt wird der einzelne Kurs durch das jeweilige Bundesland - und die Anerkennung gilt nicht automatisch in anderen Ländern. Volkshochschulen weisen in der Ausschreibung aus, für welche Länder sie vorliegt.
Bildungsurlaubskurse in Ihrer Nähe finden
Welche Bildungsurlaubswochen stattfinden, steht im Programm der jeweiligen Volkshochschule; sie sind eigens gekennzeichnet. Über unsere Übersicht der Bundesländer finden Sie die Einrichtung in Ihrer Region.
Verwandte Themen: berufliche Weiterbildung · Förderung von Weiterbildung · Sprachkurse · alle VHS-Kurse