Anzeige

Mietrecht: Kurse an der Volkshochschule

Vortrag zum Mietrecht mit Zuhörenden im Seminarraum

Die meisten Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern entstehen an vier Stellen: Betriebskostenabrechnung, Mieterhöhung, Schönheitsreparaturen und Kündigung. Ein Volkshochschulabend zum Mietrecht geht genau diese Punkte durch - und zeigt vor allem, welche Klauseln in Mietverträgen unwirksam sind, obwohl sie dort stehen.

  • 1-3Termine, meist abends
  • 8-40 €Kursgebühr
  • 12 Mon.Frist für die Betriebskostenabrechnung
  • 3 Mon.Kündigungsfrist für Mieter

Betriebskosten

Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Kommt sie später, kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr verlangen - ein Guthaben muss er trotzdem auszahlen. Umlagefähig sind nur die Kosten, die im Mietvertrag vereinbart und in der Betriebskostenverordnung aufgeführt sind; Verwaltungskosten und Instandhaltung gehören ausdrücklich nicht dazu.

Ein Recht, das viele nicht kennen: Sie dürfen die Belege einsehen. Wer eine hohe Nachzahlung bekommt, sollte davon Gebrauch machen, bevor er zahlt.

Mieterhöhung

Bei der Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete gilt die Kappungsgrenze: höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt 15 Prozent. Begründet werden muss sie - mit Mietspiegel, Vergleichswohnungen oder Gutachten. Zwischen zwei Erhöhungen müssen zwölf Monate liegen.

Eine Erhöhung ist kein Bescheid, den man hinnehmen muss, sondern ein Angebot, dem der Mieter zustimmen muss. Die Zustimmungsfrist läuft aber - reagiert man gar nicht, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.

Schönheitsreparaturen

Hier stehen in vielen Verträgen Klauseln, die seit Jahren unwirksam sind. Der Bundesgerichtshof hat starre Fristenpläne gekippt - also Formulierungen, die unabhängig vom Zustand alle drei oder fünf Jahre streichen verlangen. Ebenso unwirksam ist die Verpflichtung zur Renovierung bei unrenoviert übergebener Wohnung.

Praktische Folge: Wer beim Auszug renoviert, obwohl die Klausel unwirksam ist, hat freiwillig gearbeitet - zurückholen lässt sich das kaum. Deshalb lohnt der Blick in den Vertrag vor dem Streichen, nicht danach.

Kündigung und Eigenbedarf

  • Mieter kündigen mit drei Monaten Frist, unabhängig von der Mietdauer, schriftlich und unterschrieben - eine E-Mail genügt nicht
  • Vermieter brauchen einen Grund und haben gestaffelte Fristen: drei, sechs oder neun Monate je nach Mietdauer
  • Eigenbedarf muss konkret begründet werden - für wen und warum. Vorgeschobener Eigenbedarf kann Schadensersatz auslösen
  • Widerspruch ist bei besonderer Härte möglich, etwa hohem Alter oder Krankheit

Was ein Kurs leisten darf

Volkshochschulkurse vermitteln allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall - das ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Anwältinnen und Anwälten vorbehalten. Für den eigenen Fall sind Mieterverein, Haus- und Grundbesitzerverein oder eine Fachanwältin die richtige Adresse; die Vereine beraten Mitglieder für einen Jahresbeitrag, der meist unter einer einzelnen Anwaltsstunde liegt.

Viele Volkshochschulen kooperieren für diese Vorträge ohnehin mit dem örtlichen Mieterverein. Achten Sie darauf, aus welcher Perspektive der Abend gehalten wird - Mieter- und Vermieterseite setzen unterschiedliche Schwerpunkte.

Häufige Fragen

Wie lange hat der Vermieter Zeit für die Betriebskostenabrechnung?

Zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Danach kann er keine Nachzahlung mehr fordern - ein Guthaben muss er aber weiterhin auszahlen.

Wie viel darf die Miete erhöht werden?

Bei Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens 20 Prozent in drei Jahren, in angespannten Wohnungsmärkten 15 Prozent. Die Erhöhung muss begründet werden, und zwischen zwei Erhöhungen müssen zwölf Monate liegen.

Muss ich beim Auszug renovieren?

Nicht automatisch. Starre Fristenpläne im Mietvertrag sind unwirksam, ebenso die Renovierungspflicht bei unrenoviert übergebener Wohnung. Prüfen Sie den Vertrag, bevor Sie streichen.

Welche Kündigungsfrist habe ich als Mieter?

Drei Monate, unabhängig davon, wie lange Sie in der Wohnung wohnen. Die Kündigung muss schriftlich und unterschrieben sein - eine E-Mail reicht nicht.

Ersetzt der Kurs eine Rechtsberatung?

Nein. Volkshochschulen dürfen keine Beratung im Einzelfall leisten. Für den konkreten Fall helfen Mieterverein, Haus- und Grundbesitzerverein oder eine Fachanwältin.

Kurs in Ihrer Nähe finden

Mietrechtsvorträge laufen im Fachbereich Mensch und Gesellschaft, häufig zusammen mit dem örtlichen Mieterverein. Verwandte Themen: Testament und Erbrecht sowie Hausverwaltung für die Vermieterseite. Die zuständige Volkshochschule zeigt die Städteübersicht.

Mietrecht in Ihrer Region

Volkshochschulen sind kommunal organisiert - welche Kurse tatsächlich laufen, entscheidet die Einrichtung vor Ort. Über die Städteseiten finden Sie Adressen, Kursbereiche und Einrichtungen in der Umgebung.

Alle Bundesländer und Städte im Überblick

Informationsportal für Erwachsenenbildung an Volkshochschulen und Drittanbietern. Diese Website ist keine offizielle Website einer Volkshochschule oder eines Volkshochschulverbands.Kein offizielles Angebot einer Volkshochschule oder eines Verbands. mehr »