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Testament und Erbrecht: Kurse an der Volkshochschule

Vortragsabend mit Zuhörenden in einem Seminarraum

Wer kein Testament macht, bekommt eines - die gesetzliche Erbfolge. Sie führt regelmäßig zu Ergebnissen, die niemand wollte: Erbengemeinschaften, die sich über eine Immobilie zerstreiten, oder ein überlebender Ehepartner, der plötzlich mit den Geschwistern des Verstorbenen teilen muss. Volkshochschulkurse zeigen, wie sich das vermeiden lässt, meist an einem Abend.

  • 1-2Termine, meist abends
  • 8-35 €Kursgebühr
  • 100 %handschriftlich, sonst unwirksam
  • 1/2des Erbteils als Pflichtteil

Die Form entscheidet

Ein eigenhändiges Testament muss vollständig handschriftlich geschrieben und unterschrieben sein. Ein am Computer getippter und unterschriebener Text ist unwirksam - das ist der häufigste Fehler überhaupt, und er fällt erst auf, wenn es zu spät ist. Ort und Datum sind nicht zwingend, aber dringend zu empfehlen: Bei mehreren Fassungen entscheidet, welche die jüngere ist.

Die Alternative ist das notarielle Testament. Es kostet nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz eine Gebühr, die sich am Vermögen bemisst, ersetzt aber später den Erbschein - was die Erben oft mehr spart, als die Beurkundung gekostet hat.

Was im Kurs behandelt wird

  • Gesetzliche Erbfolge - wer erbt ohne Testament, und warum das selten die gewünschte Verteilung ist
  • Pflichtteil - Kinder und Ehepartner lassen sich nicht vollständig enterben; der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch, kein Anteil am Nachlass
  • Berliner Testament - Ehepartner setzen sich gegenseitig ein, Kinder erben erst danach. Beliebt, aber mit Bindungswirkung und steuerlichen Nachteilen
  • Immobilien im Nachlass - warum die Erbengemeinschaft die häufigste Streitquelle ist
  • Vermächtnis und Auflage - einzelne Gegenstände zuwenden, ohne jemanden zum Erben zu machen

Wo das Testament hingehört

Ein Testament in der Schreibtischschublade nützt nichts, wenn es niemand findet - oder wenn es jemand findet, der davon nicht profitiert. Die sichere Lösung ist die amtliche Verwahrung beim Amtsgericht gegen eine einmalige Gebühr. Der Eintrag im Zentralen Testamentsregister sorgt dafür, dass das Nachlassgericht im Sterbefall automatisch informiert wird.

Notarielle Testamente kommen ohnehin in die amtliche Verwahrung. Wer eigenhändig schreibt, sollte den Weg zum Amtsgericht bewusst gehen - es ist der Unterschied zwischen einem Dokument und einem wirksamen Dokument.

Was ein Kurs nicht leisten darf

Volkshochschulkurse vermitteln allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Das ist keine Zurückhaltung aus Vorsicht, sondern gesetzlich geregelt: Rechtsberatung im Einzelfall ist nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz Anwältinnen, Anwälten und Notaren vorbehalten.

Praktisch heißt das: Sie lernen, welche Fragen sich stellen und welche Formfehler es gibt. Ihren konkreten Fall - Patchworkfamilie, Betriebsvermögen, Auslandsimmobilie, Erbschaftsteuer - bespricht danach eine Fachanwältin für Erbrecht oder eine Notarin. Viele Kurse werden von genau diesen Berufsgruppen geleitet und enden mit dem Hinweis, wann sich der Gang dorthin lohnt.

Häufige Fragen

Muss ein Testament handschriftlich sein?

Ja, wenn es ohne Notar errichtet wird: vollständig handschriftlich und unterschrieben. Ein getippter Text ist auch mit Unterschrift unwirksam. Ort und Datum sind nicht zwingend, aber wichtig, falls es mehrere Fassungen gibt.

Kann ich meine Kinder enterben?

Vollständig nicht. Kindern und Ehepartnern steht der Pflichtteil zu - die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, als Geldanspruch gegen die Erben. Ein vollständiger Entzug ist nur in engen Ausnahmefällen möglich.

Was ist ein Berliner Testament?

Ehepartner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. Es bindet den überlebenden Partner an die gemeinsame Verfügung und kann steuerlich ungünstig sein.

Wo bewahre ich mein Testament auf?

Am sichersten in amtlicher Verwahrung beim Amtsgericht - dann findet es das Nachlassgericht über das Zentrale Testamentsregister automatisch. Zu Hause besteht das Risiko, dass es verschwindet oder nicht gefunden wird.

Ersetzt der Kurs den Anwalt?

Nein. Volkshochschulen dürfen keine Rechtsberatung im Einzelfall leisten, das ist Anwälten und Notaren vorbehalten. Der Kurs zeigt die Fragen und Formfehler - den eigenen Fall klärt danach die Fachanwältin oder Notarin.

Kurs in Ihrer Nähe finden

Erbrechtsvorträge laufen im Fachbereich Mensch und Gesellschaft, oft geleitet von Fachanwältinnen oder Notaren. Thematisch daneben gehört die Patientenverfügung - Vorsorge für den Fall, dass Sie nicht mehr selbst entscheiden können. Die zuständige Volkshochschule zeigt die Städteübersicht.

Testament und Erbrecht in Ihrer Region

Volkshochschulen sind kommunal organisiert - welche Kurse tatsächlich laufen, entscheidet die Einrichtung vor Ort. Über die Städteseiten finden Sie Adressen, Kursbereiche und Einrichtungen in der Umgebung.

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