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Tagesmutter werden: Qualifizierung an der VHS

Tagespflegeperson schaut mit zwei Kleinkindern ein Bilderbuch an

Wer in Deutschland als Tagesmutter oder Tagesvater Kinder betreuen möchte, braucht zwei Dinge: eine Qualifizierung nach dem bundesweit einheitlichen Curriculum und die Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamts. Die Qualifizierung übernehmen ganz überwiegend die Volkshochschulen. Sie umfasst in der aktuellen Fassung 300 Unterrichtseinheiten, von denen 160 vor dem Start absolviert sein müssen. Eine abgeschlossene Erzieherausbildung ist nicht nötig - der Weg steht auch Menschen ohne pädagogischen Beruf offen.

  • 300Unterrichtseinheiten, davon 160 vor dem Start
  • bis 5Kinder gleichzeitig
  • 400-900 €Kursgebühr, oft vom Jugendamt getragen
  • 6-12Monate von der Beratung bis zum ersten Kind

Wer um den Mangel an Betreuungsplätzen weiß und daraus auch ohne vorherige Erzieherausbildung eine berufliche Perspektive entwickeln möchte, landet fast unweigerlich bei der Kindertagespflege. Um ihr nachgehen zu können, braucht es die Anerkennung als Tagespflegeperson - ein Qualifizierungskurs ist deshalb Pflicht, nicht Kür.

Was Kindertagespflege bedeutet

Kindertagespflege ist die Betreuung von in der Regel bis zu fünf gleichzeitig anwesenden Kindern, meist im Alter zwischen null und drei Jahren. Betreut wird im eigenen Haushalt der Tagespflegeperson, in den Räumen der Eltern oder in angemieteten Räumen. Rechtlich ist die Kindertagespflege der Betreuung in einer Kita gleichgestellt: Beides erfüllt den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz.

Der Unterschied zur Kita liegt in der Größe und der Beziehung. Eine feste Bezugsperson, eine kleine Gruppe, flexiblere Zeiten - gerade für Kinder unter drei Jahren und für Eltern im Schichtdienst ist das oft der passendere Rahmen. Tagespflegepersonen arbeiten dabei fast immer selbstständig, nicht angestellt.

Voraussetzungen: Wer Tagesmutter werden kann

  • Volljährigkeit und persönliche Eignung - das Jugendamt führt dazu ein ausführliches Gespräch, oft verbunden mit einem Hausbesuch.
  • Erweitertes Führungszeugnis ohne einschlägige Einträge, auch für alle erwachsenen Personen im Haushalt.
  • Gesundheitliche Eignung, nachzuweisen durch ein ärztliches Attest.
  • Erste-Hilfe-Kurs am Kind, in der Regel nicht älter als zwei Jahre.
  • Geeignete Räume - kindersicher, ausreichend Platz, Schlafmöglichkeit, das Jugendamt sieht sie sich an.
  • Versicherungen - Betriebshaftpflicht ist Pflicht, dazu die gesetzliche Unfallversicherung über die Unfallkasse.
  • Die Qualifizierung nach dem Curriculum, siehe unten.

Was ausdrücklich nicht verlangt wird: eine Ausbildung als Erzieherin oder Erzieher, ein bestimmter Schulabschluss oder eigene Kinder. Genau deshalb ist die Kindertagespflege für viele ein realistischer Einstieg oder Wiedereinstieg ins Berufsleben.

Der Weg in fünf Schritten

  1. Beratung beim Jugendamt. Dort erfahren Sie, welche Regeln in Ihrer Kommune gelten und ob überhaupt Bedarf besteht.
  2. Qualifizierungskurs an der Volkshochschule, tätigkeitsvorbereitender Teil mit 160 Unterrichtseinheiten.
  3. Antrag auf Pflegeerlaubnis beim Jugendamt, mit allen Nachweisen und der Besichtigung der Räume.
  4. Start der Betreuung, meist zunächst mit ein bis zwei Kindern.
  5. Tätigkeitsbegleitender Teil der Qualifizierung, parallel zur laufenden Betreuung.

Gehen Sie wirklich zuerst zum Jugendamt. Es entscheidet, welcher Lehrgang anerkannt wird, ob die Kosten übernommen werden und ob in Ihrem Stadtteil überhaupt Plätze gebraucht werden. Wer den Kurs vorher auf eigene Faust bucht, riskiert, dass er nicht anerkannt wird oder die Förderung entfällt.

Die Qualifizierung an der Volkshochschule

Grundlage ist das Kompetenzorientierte Qualifizierungshandbuch (QHB) des Deutschen Jugendinstituts. Es sieht insgesamt 300 Unterrichtseinheiten vor: 160 Einheiten vor Aufnahme der Tätigkeit, weitere 140 begleitend im ersten Jahr. Dazu kommen Praktika und selbstgesteuerte Lernanteile. Ältere Lehrgänge nach dem Vorgängercurriculum umfassten 160 Einheiten insgesamt - fragen Sie beim Jugendamt nach, welcher Umfang bei Ihnen anerkannt wird, das unterscheidet sich zwischen den Kommunen.

Der Unterricht läuft meist abends oder an Wochenenden über mehrere Monate. Inhalte sind unter anderem kindliche Entwicklung, Bindung und Eingewöhnung, Aufsichtspflicht und Haftung, Ernährung und Gesundheit, Zusammenarbeit mit Eltern sowie die betriebswirtschaftlichen Grundlagen der selbstständigen Tätigkeit.

Was der Kurs kostet: Die Gebühren liegen je nach Umfang und Volkshochschule meist zwischen 400 und 900 Euro für den vollständigen Lehrgang. In vielen Kommunen übernimmt das Jugendamt die Kosten ganz oder teilweise, weil es an Betreuungsplätzen fehlt - manchmal gekoppelt an die Zusage, anschließend tatsächlich in der Kindertagespflege zu arbeiten. Fragen Sie danach, bevor Sie sich anmelden. Weitere Wege stehen unter VHS Bildungsprämie.

Online-Kurse zur Tagesmutter

Auf der Suche nach flexiblen Qualifizierungsmöglichkeiten stoßen Interessierte auch auf Online-Angebote. Passend zur zunehmenden Digitalisierung haben einige Fernschulen virtuelle Tagesmutter-Ausbildungen im Programm. Die Teilnehmenden sind dadurch zeitlich und örtlich unabhängig, Familie und Beruf stehen der Qualifizierung nicht im Weg.

Eine vollständige Qualifizierung lässt sich per Fernkurs allerdings nicht bewerkstelligen. Die Jugendämter zeigen sich hier zurückhaltend und legen Wert auf einen Präsenzlehrgang - schon weil Praxisanteile, Reflexionsgespräche und Gruppenarbeit dazugehören. Zur Vorbereitung oder als Ergänzung kann ein Fernkurs rund um Pädagogik und Kindererziehung aber durchaus sinnvoll sein, weshalb man die Angebote der Fernschulen nicht gänzlich außer Acht lassen sollte.

Einzelne Volkshochschulen unterrichten inzwischen ebenfalls Module als Videokonferenz. Ob das bei Ihnen anerkannt wird, entscheidet allein das Jugendamt - fragen Sie dort nach, nicht beim Anbieter. Einen Überblick über digitale Formate der Volkshochschulen gibt unsere Seite VHS Online Kurse.

Die Pflegeerlaubnis vom Jugendamt

Die Erlaubnis nach § 43 SGB VIII brauchen Sie, wenn Sie ein fremdes Kind länger als drei Monate und mehr als 15 Stunden pro Woche gegen Bezahlung betreuen. Sie wird für fünf Jahre erteilt und gilt für eine bestimmte Zahl von Kindern - üblicherweise bis zu fünf gleichzeitig anwesende.

Das Jugendamt prüft dabei nicht nur Unterlagen, sondern besichtigt die Räume und führt ein persönliches Gespräch. Planen Sie für das gesamte Verfahren mehrere Wochen ein. Ohne Erlaubnis zu betreuen ist eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden.

Was verdient eine Tagesmutter?

Das ist die Frage, die sich vor der Anmeldung fast jeder stellt - und die ehrliche Antwort lautet: Es hängt stark von Ihrer Kommune ab. Bezahlt wird nicht von den Eltern, sondern in der Regel vom Jugendamt über die sogenannte laufende Geldleistung nach § 23 SGB VIII. Deren Höhe legt jeder örtliche Träger selbst fest, und die Unterschiede zwischen Landkreisen sind erheblich.

Die laufende Geldleistung setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:

  • SachaufwandErstattung für Räume, Verpflegung, Spielmaterial und Fahrten
  • Förderleistungder eigentliche Anerkennungsbetrag für die Betreuungsarbeit
  • Kranken- und Pflegeversicherunghälftige Erstattung angemessener Beiträge
  • Alterssicherunghälftige Erstattung angemessener Aufwendungen
  • UnfallversicherungBeiträge werden in voller Höhe erstattet

Rechnen Sie realistisch: Vergütet wird meist pro Kind und Betreuungsstunde, häufig in einer Spanne von etwa vier bis sieben Euro. Was das konkret bedeutet, hängt vor allem an der Auslastung:

  • 700-1.200 €2 Kinder, je 20 Stunden pro Woche
  • 2.100-3.600 €3 Kinder, je 40 Stunden pro Woche
  • 3.500-6.000 €5 Kinder, je 40 Stunden pro Woche

Das ist Umsatz, nicht Gewinn. Davon gehen Sachkosten, Einkommensteuer, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Altersvorsorge ab - die Kommune erstattet davon jeweils nur die Hälfte. Die Zahlen sind Größenordnungen zur Orientierung; verbindlich ist allein die Satzung Ihres örtlichen Trägers.

Drei Punkte, die häufig übersehen werden:

  • Sie sind selbstständig. Einkommensteuer, Buchführung und Vorsorge liegen bei Ihnen. Für die Steuer können Sie statt der Einzelbelege eine Betriebsausgabenpauschale je Kind ansetzen - das Finanzamt oder der Fachdienst des Jugendamts nennt Ihnen den aktuellen Satz.
  • Ausfallzeiten sind Ihr Risiko. Urlaub, Krankheit und nicht belegte Plätze werden nicht überall vergütet. Klären Sie das vorab, es macht den Unterschied zwischen Rechnung und Wirklichkeit.
  • Die Auslastung entscheidet. Nicht die Zahl der erlaubten Plätze bestimmt Ihr Einkommen, sondern die Zahl der tatsächlich belegten.

Und was zahlen die Eltern?

Für Eltern ist die Kindertagespflege in der Regel nicht teurer als ein Kita-Platz, weil auch hier die Kommune den größten Teil trägt. Eltern zahlen einen einkommensabhängigen Beitrag an das Jugendamt, in vielen Bundesländern sind einzelne Betreuungsjahre beitragsfrei. Anders liegt der Fall nur bei einer rein privaten Vereinbarung ohne Vermittlung durch das Jugendamt - dann verhandeln Eltern und Tagespflegeperson den Stundensatz frei, und der liegt spürbar höher.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ich starten kann?

Rechnen Sie mit sechs bis zwölf Monaten von der ersten Beratung bis zum ersten Kind. Der tätigkeitsvorbereitende Kursteil dauert je nach Rhythmus drei bis neun Monate, das Erlaubnisverfahren beim Jugendamt noch einmal mehrere Wochen. Wer schneller starten möchte, sollte Kurs und Antragsvorbereitung parallel laufen lassen.

Kann ich die Qualifizierung online machen?

Nur zum Teil. Einzelne Module werden inzwischen als Videokonferenz angeboten, aber die Jugendämter verlangen für die Anerkennung überwiegend einen Präsenzlehrgang - schon weil Praxisanteile, Reflexionsgespräche und Gruppenarbeit dazugehören. Reine Fernkurse privater Anbieter werden von vielen Jugendämtern nicht anerkannt. Klären Sie das unbedingt vorher mit Ihrem Jugendamt, nicht mit dem Anbieter.

Brauche ich eine Ausbildung als Erzieherin?

Nein. Die Qualifizierung nach dem QHB ist genau dafür gemacht, Menschen ohne pädagogische Ausbildung auf die Tätigkeit vorzubereiten. Wer bereits eine einschlägige Ausbildung hat, bekommt Teile der Qualifizierung häufig angerechnet.

Wie viele Kinder darf ich betreuen?

Die Pflegeerlaubnis wird üblicherweise für bis zu fünf gleichzeitig anwesende fremde Kinder erteilt. Weil Betreuungszeiten sich überschneiden, dürfen insgesamt oft mehr Kinder unter Vertrag stehen - entscheidend ist die gleichzeitige Anwesenheit. Eigene Kinder unter drei Jahren werden je nach Bundesland mitgezählt.

Was ist der Unterschied zwischen Tagesmutter und Kindertagespflegeperson?

Inhaltlich keiner. „Kindertagespflegeperson" ist der Begriff des Gesetzes und schließt Männer ein, „Tagesmutter" und „Tagesvater" sind die Bezeichnungen aus dem Alltag. In Formularen und beim Jugendamt begegnet Ihnen fast immer die amtliche Variante.

Was passiert, wenn ich die Tätigkeit wieder aufgebe?

Die Pflegeerlaubnis erlischt oder wird zurückgegeben, die Qualifizierung bleibt Ihnen. Das Zertifikat ist auch für andere Tätigkeiten mit Kindern nützlich, etwa in Kitas als Ergänzungskraft, in der Ganztagsbetreuung an Schulen oder in Elterninitiativen - was dort anerkannt wird, regelt allerdings jedes Bundesland eigenständig.

Kurs in Ihrer Nähe finden

Ob eine Volkshochschule die Qualifizierung anbietet, hängt davon ab, ob sie mit dem örtlichen Jugendamt zusammenarbeitet - in vielen Landkreisen ist die Kreisvolkshochschule der offizielle Partner. Über unsere Übersicht der Bundesländer finden Sie die zuständige Einrichtung. Fragen Sie im Zweifel zuerst beim Jugendamt: Dort weiß man, welcher Lehrgang vor Ort anerkannt wird.

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